bedarfsorientierte Mindestsicherung 2014

Nach den Geringfügigkeitsgrenzen möchte ich euch heute die Werte der BMS für 2014 hier zusammen fassen. Für detailierteren Fragen verweise ich auf unsere Beratungsstunden

jeweils Donnerstags
von 17 bis ca. 21 Uhr
im Treffpunkt Sozial Cafe
in 2630 Ternitz
Hans Czettel Platz 2 / Top 102
(ehem. Stadtzentrum, unten neben bfi)

Unser Obmann und Initiator dieser Sozialen Initiative Schwarzatal, Michael Johnscher, hat sich schon vor Jahren auf das Thema Mindestsicherung spezialisiert und hält darüber auch immer wieder Vorträge und Workshops.

Vorab ein Auszug aus den Seiten des AMS

Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Sozialleistung des österreichischen Staates, die von der Bundesregierung zur Bekämpfung der Armut eingesetzt wird. Sie ersetzt die bisher in jedem Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe. Die Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Bundesländern zur Vereinheitlichung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden in Bundes- und Landesgesetzen umgesetzt.

Die jeweiligen Werte finden sich ebendort in der Basisinfo, welche kostenlos heruntergeladen werden kann und auch auf der entsprechenden Infoseite der Arbeiterkammer, aus der nachstehende Werte bezogen wurden:

So viel Geld bekommen Sie

  • Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (2014) besteht aus 2 Teilen:  610,49 € Grundbetrag und  203,50 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 813,99 €

  • Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5 fachen Betrag:  1220,98 €

  • für Kinder gibt es jeweils  146,52 €, ab dem 4. Kind  122,10 € Die Bundesländer können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen auszahlen, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Einkommen, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.

Konkret nochmal von mir extra erwähnt – und nur, um es zu verdeutlichen: diese Werte sind die Grenzen, die man bekommt.

Wenn jemand als zB Notstand von 300 Euro bezieht und geringfügig nebenbei 250 Euro verdient, macht das 550 und man bekommt dann knappe 60 Euro, falls man zB noch mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt lebt und keine Miete zahlen muss.

Eventuelle Zuverdienste kommen nicht zu den 610 bzw. 814 Euro dazu – sondern vermindern die ausgeschüttete Sozialleistung.

Noch ein Beispiel – Notstandsanspruch 500 Euro, geringfügiger Nebenverdienst 300 Euro ergibt in Summe 800 Euro – dann kann zwar mit der BMS „gedeckelt“ werden, sind dann aber nur knappe 14 zusätzlichen Euros, die man mehr bekommt.

Dann möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass es eine Grenze für vorhandenes Vermögen gibt, wenn jemand höhere Werte besitzt, werden die zuerst verwertet, bevor eine BMS gewährt wird – dazu noch ein Auszug aus der Basisinfo des AMS:

So werden z.B. selbst bewohnte Häuser und Eigentumswohnungen, berufs‐ oder behinde‐
rungsbedingt benötigte Kraftfahrzeuge oder Ersparnisse bis zum einem Freibetrag von
rund € 4.070 (Wert für 2014) grundsätzlich nicht verwertet werden müssen, bevor eine
BMS gewährt werden kann. Bei selbst bewohnten Häusern und Eigentumswohnungen kann
das Sozialamt nach 6 Monaten eine grundbücherliche Sicherstellung seiner Forderung vor‐
nehmen lassen.

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